
Wohnungseigentumsrecht
Mit uns meistern sie komplexe
Herausforderungen rechtssicher
Rechtsrahmen und Herausforderungen
Gut, wenn man sich hier auskennt …
… oder jemanden kennt, der sich auskennt,
wie yourCurator Rechtsanwälte.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das durch zahlreiche Modernisierungen weiterentwickelt wurde und daher zahlreiche Fallstricke birgt.
Das WEG regelt das Verhältnis zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander und gleichzeitig deren Beziehung zum gemeinschaftlichen Eigentum.
Außerdem definiert das WEG klar das Gemeinschafts- und Sondereigentum. Es gibt präzise Verfahrensregeln für Entscheidungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft vor – bis hin zur gerichtlichen Überprüfung.
Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
Pflichten der Eigentümer
Ähnlich wie die Nebenkostenabrechnung im Mietrecht verpflichtet das Wohnungseigentumsgesetz die Sondereigentümer, jährlich über eine von der gemeinschaftlichen Hausverwaltung erstellte Hausgeldabrechnung zu entscheiden. Außerdem muss im Rahmen eines Wirtschaftsplanes die Höhe der monatlichen Vorschüsse beschlossen werden, die die Wohnungseigentümer leisten.

Konflikte um Hausgeldabrechnungen
Im Rahmen der Hausgeldabrechnung können Konflikte auftreten, etwa über die Wahl des Verteilerschlüssels, die Zuordnung von Rechnungen zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum sowie die Richtigkeit der Hausgeldabrechnung insgesamt. Wir prüfen Ihre Hausgeldabrechnung im Vorfeld der Wohnungseigentümerversammlung und geben Ihnen wertvolle Hinweise, die Sie während der Versammlung einbringen können. Auf Wunsch übermitteln wir unsere Einschätzung auch an Ihre WEG-Verwaltung und bitten um eine vorherige Stellungnahme.
Wichtiger Hinweis!!!
Beschlüsse unbedingt fristgerecht anfechten!
Beschlüsse zu Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen, die nicht innerhalb eines Monats nach der Wohnungseigentümerversammlung beim Amtsgericht angefochten werden, bleiben unabhängig von ihrer Richtigkeit wirksam. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, um Ihre Rechte zu wahren.

Gemeinschaftliche Entscheidungen über Erhaltungsmaßnahmen
Anders als bei vermieteten Immobilien entscheiden Wohnungseigentümer gemeinschaftlich über Erhaltungsmaßnahmen am Gebäude. Gesetzgeber und Rechtsprechung stellen dabei klare Anforderungen, etwa an die Formulierung von Beschlusstexten oder die Vergleichbarkeit von Angeboten. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen zu erfüllen, und sorgen dafür, dass die von Ihnen gewünschte Beschlussfassung nicht an inhaltlichen Fehlern scheitert.
Rechtliche Schritte bei Konflikten und Untätigkeit
Unstimmigkeiten unter Eigentümern oder die Untätigkeit einer Hausverwaltung können den Alltag erheblich belasten. Sei es eine uneinige Gemeinschaft bei der Entscheidung über notwendige Sanierungsmaßnahmen oder eine Verwaltung, die Anträge auf Tagesordnungspunkte ignoriert – solche Situationen führen oft zu Stillstand oder Nachteilen für Einzelne.
Wir unterstützen Sie, Ihre Rechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft wahrzunehmen und durchzusetzen. Mögliche rechtliche Schritte, wie die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse oder die Durchsetzung einer Beschlussersetzungsklage, erklären wir Ihnen eingehend und setzen diese bei Bedarf konsequent um.
Verlässlichkeit jederzeit – und in jeder Hinsicht
Wir stehen Ihnen mit juristischer Expertise und persönlichem Engagement zur Seite – von der ersten Beratung über die Vorbereitung der Versammlung bis hin zur Begleitung bei Ortsterminen oder vor Gericht. Damit Ihre Anliegen Gehör finden und Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.

Wobei können wir Ihnen helfen?
Wir stehen Ihnen zur Seite und finden eine gute Lösung für Ihr Anliegen.
So können Sie Kontakt aufnehmen:
- Rufen Sie uns an: 0251 – 39 49 66-0
- Buchen Sie direkt hier einen Termin über unseren Online-Terminkalender.
- Senden Sie uns eine E-Mail.
- Nutzen Sie Jupus unseren smarten Assistenten, um uns erste Informationen zukommen zu lassen.
Der smarte Assistent erscheint rechts unten, wenn Sie die Erlaubnis im Consent Banner erteilt haben. Sie können dies nachholen durch einen Klick auf das Fingerabdruck-Symbol unten links.